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Kursdetails

V-101-24: Obligatorische Hundekurse VETA

Info

Die obligatorischen Hundekurse (VETA) sind bei uns in den angebotenen Gruppenlektionen (Junghundekurs/Erziehungskurs) bereits integriert.

Obligatorische Hundekurse für den Kanton Zürich (VETA) für alle Hunde mit Gewicht ab 15 Kilo oder Stockmass 45 cm. 

Ein Mischling wird zu den kleinwüchsigen Rassen gezählt, wenn beide Elterntiere nachweislich kleinwüchsige Rassen sind. Ist ein Hund ein Mischling aus einem Hund der Rassetypenliste I (z.B. Labrador) und einem kleinwüchsigen Hund (z.B. Mittelpudel), wird er der Rassetypenliste I zugerechnet. Dies gilt auch, wenn der Hund kleiner als 45 cm und leichter als 15 Kilo ist!

Übersicht über die zu besuchenden Ausbildungen mit grossen oder massigen Hunden, geboren nach dem 31.12.2010 (zum Zeitpunkt der Übernahme oder des Zuzuges in den Kanton Zürich):

Alter 8-16 Wochen: mind. 4 Lektionen Welpenförderung und mind. 10 Lektionen Junghundekurs

Alter zw. 16 Wochen bis 18 Monaten: min. 10 Lektionen Junghundekurs und mind. 10 Lektionen Erziehungskurs, ausser die kantonale Bestätigung der Welpenförderung ist vorhanden

Alter zw. 18 Monaten und 8 Jahren: Erziehungskurs mind. 10 Lektionen

Alter über 8 Jahre: keine obligatorischen Kursstunden erforderlich

Sollten Sie mit dem Hund die Welpenförderung und/oder den Junghundekurs nicht besucht haben, obwohl Sie den Hund in diesem Alter im Kanton gehalten haben, verdoppelt sich die Zahl der Lektionen auf 20 Erziehungskurslektionen.

 

Kanton Zürich Gesundheitsdirektion FAQ Hunde vom 21.04.2017

Beschreibung

Die obligatorischen Hundekurse (VETA) sind bei uns in den angebotenen Gruppenlektionen (Junghundekurs/Erziehungskurs) bereits integriert.